AGB

Allgemeine Verkaufs‐, Liefer‐ und Zahlungsbedingungen

für den Kauf von Hard und – software, Peripherie, Verbrauchsmitteln,

Telekommunikationsgeräten und Dienstleistungen

der Firma „Computer Meier“, Inhaber Stefan Meier

Düdenbütteler Strasse 11, 21726 Heinbockel, Telefon: 04144 – 230744, Fax 04144 – 230745

  1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist.
Gegenstand dieser Bedingungen sind der Verkauf und die Vermietung jeglicher von uns vertriebenen Hardware und Software nebst allem Zubehör und Verbrauchsmitteln, sowie die von uns erbrachten Dienstleistungen.

  1. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. An die in unseren Angeboten angegebenen Preise halten wir uns 2 Wochen nach dem Datum der Angebotsabgabe gebunden, sofern nicht etwas anderes vermerkt ist.
Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder –ergänzungen und sämtliche sonstigen Vereinbarungen/Erklärungen werden für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

  1. Anwendungstechnische Beratung

Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten.
Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Anleitungen etc. der Hersteller bezieht, sind für uns nur dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn wir dieses im Auftrag oder Kaufvertrag schriftlich erklärt haben.
Für die Kompatibilität und einwandfreie Funktion von Hard- und Softwarebestandteilen miteinander haften wir nur, wenn deren Zusammenstellung von uns ausdrücklich schriftlich empfohlen und zugesichert ist. Die gemeinsame Auflistung auf Angeboten, Lieferscheinen etc. beinhaltet keine Zusicherung in diesem Sinne, wenn nichts anderes vermerkt ist.
Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Vertragsabschlusses und bei der Auslieferung dienen der Kundeninformation und sind keine Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist und ein ausdrücklicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.

  1. Gewährleistung und Haftung

Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferung oder Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. der Programme schriftlich bei „Computer Meier“ geltend zu machen. Im Falle von Beanstandungen ist auf unseren Wunsch die Lieferung in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und ggf. des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns einzusenden.
Die Gewährleistungszeit für Hardware,  Software, Peripherie und sonstige durch „Computer Meier“ vertriebene Produkte beträgt grundsätzlich bei gewerblichen Käufern 12 Monate ab Kaufdatum, bei privaten Käufern 24 Monate ab Kaufdatum, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkret gelieferten Programm.
Macht der Kunde Gewährleistungsansprüche an einem Systemteil geltend, hat dieses grundsätzlich keinen Einfluss auf die weiteren mit uns abgeschlossenen Verträge, sofern für das defekte Teil kompatible Austauschware lieferbar ist.
„Computer Meier“ haftet nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn unserer Arbeiten bzw. vor Versendung fehlerhafter Hard- und Softwareteilen an uns, eine komplette Datensicherung vorzunehmen.
Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde nicht von uns genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen von Personal vornehmen lässt, dass nicht von uns oder vom Hersteller autorisiert ist, es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine aufgetretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist.
Während der Gewährleistungsfrist sowie des Bestehens eines Wartungs- oder Pflegevertrages hat der Kunde nur originale, fabrikneue Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das dem von uns vertriebenen Qualitätsniveau und den Herstelleranforderungen entspricht.
Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist.
„Computer Meier“ übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, positiver Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung, sofern nicht wegen Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir in allen Fällen höchstens bis zu dem Gesamtbetrag, der dem Auftragswert bei Vertragsabschluss entspricht.
Unsere Haftung aus positiver Vertragsverletzung verjährt in jedem Fall spätestens in 2 Jahren. Dem Kunden von Software bzw. einer diesbezüglichen Lizenz ist bekannt, dass nach dem  derzeitigen Stand der Technik Software nicht fehlerfrei sein kann.

  1. Lieferzeit

Liefertermine und Fristen gelten immer nur bei schriftlicher Vereinbarung und beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Anderenfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Geschäft verlassen hat.
Lieferverzug liegt nicht vor, wenn bei uns oder im Betrieb des Lieferanten oder in einem anderen für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände eine Frist oder Terminüberschreitung verursacht wird und dies dazu führt, dass wir nicht rechtzeitig liefern können. Der Kunde wird unverzüglich vom Vorliegen der vorgenannten Verursachungsfälle informiert, sobald wir davon Kenntnis erhalten. Der Eintritt vorstehender Ereignisse führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeiten. Wird eine Verlängerung für den Kunden nachweislich unzumutbar und sind Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Etwaige Schadensersatzansprüche aus von uns schuldhaft nicht eingehaltenen Lieferfristen hat der Kunde glaubhaft zu machen. Diese beschränken sich, soweit nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird, höchstens auf den Kaufpreis des Gerätes oder Geräteteils, das wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann.

  1. Gefahrübergang

Die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs von durch uns gelieferten Waren geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Als Übergabe gilt die Absendung bei uns, wenn der Kunde die Versandkosten trägt, sei es auch als Bestandteil des Gesamtkaufpreises.

  1. Besondere Zahlungsbedingungen

Der Kunde kann nur aufrechnen mit unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann „Computer Meier“ pauschalierten Verzugsschaden in Form von 5 Prozent Zinsen über dem jeweiligen LRG-Satz der Europäischen Zentralbank verlangen, sofern uns kein nachweisbar höherer Schaden entsteht.
Das gesetzliche Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren und Programme bleiben bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum. Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Kunde tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.
Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag.
Der Kunde hat die Ware bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren; er darf sie insbesondere nicht aus Deutschland ausführen.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist „Computer Meier“ berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.
„Computer Meier“ ist berechtigt, über die heraus verlangte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu verfügen und nach Zahlung den Kunden binnen üblicher Lieferfrist neu zu beliefern. Bei Lieferung von Nutzungsrechten an Programmen gelten die Eigentumsvorbehälte von „Computer Meier“. Für den Fall des Rücktritts und der Rücknahme von Vorbehaltsware hat der Kunde auch alle Sicherungskopien herauszugeben oder nachweislich zu löschen, auf denen das Programm enthalten ist.

  1. Preise und Mietzahlungen

Alle Preise verstehen sich ab Lager.
Die Preise für die Waren und Geräte schließen die Kosten für die übliche Verpackung mit ein.
Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
Eine Anlieferung und Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch uns sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal erfolgt auf gesonderte Rechnung zu Lasten des Kunden, soweit nicht Anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Wird eine Ware oder ein Programm bzw. beides zur Probe an Kunden überlassen, beträgt die kostenlose Probezeit 1 Kalenderwoche, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Nach Ablauf einer Kalenderwoche ab dem Zeitpunkt der Überlassung wird für jeden angefangenen Monat eine Mietzahlung in Höhe von 5 Prozent des Auftragswertes bei einem Auftragswert bis 10.000,- € und in Höhe von 3 Prozent bei einem Auftragswert von mehr als 10.000,- € fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die vorgenannten Mietzahlungen können nach schriftlicher Vereinbarung auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Bei Beratungen in Fragen der Hard- und/oder Software, die über eine reine Produktinformation hinausgehen, wird bei Nicht-Zustandekommen eines Kaufvertrages ein Betrag in Höhe von 5 Prozent der im Angebot stehenden Hard- und/oder Softwarepreise als Beratungshonorar fällig.

  1. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Der Kunde und wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Gegenüber Kaufleuten gilt als Erfüllungsort der Geschäftssitz von „Computer Meier“.

Stand: 04.09.2003