Datenschutz

Sie benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn einer der 4 Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:

  1. Wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit mehr als 9 Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind.

  2. Wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit 20 Arbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind.

  3. Wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gemäß §4d Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterliegen (unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer).

  4. Wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden.

Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist in § 4f BDSG geregelt. Unterbleibt die Bestellung, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden.

Aber auch, wenn Ihr Unternehmen von diesen Punkten nicht erfaßt wird, bedeutet das nicht, dass Sie sich nicht an das BDSG halten müssen. Es entfällt nur die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Im Zweifel müssen Sie gegenüber der Behörde nachweisen können, dass Sie das BDSG beachten, auch als Arzt, Rechtsanwalt, Versicherungsmakler, Handwerker, usw. Sie, der Unternehmer oder Freiberufler als Verantwortliche Stelle, haften in vollem Umfang. Und dazu benötigen Sie meist jemanden, der sich mit Datenschutz und IT-Sicherheit auskennt. Auf kompetente Beratung können Sie also kaum verzichten!

Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind sehr umfangreich. Sie umfassen rechtliche, technische, organisatorische, pädagogische, didaktische und kommunikative Fähigkeiten. Es ist mit dem Gesetz unvereinbar, dass der Datenschutzbeauftragte der Geschäftsführung des Unternehmens angehört.

Sie können mich als Externen Datenschutzbeauftragten bestellen, der sämtliche vom Gesetzgeber vorgesehenen organisatorischen, administrativen und technischen Service-Leistungen für Ihr Unternehmen erbringt. Auswahl:

  • Unterstützung bei der Erstellung von Verfahrensanweisungen

  • Unterstützung und Beratung bei der Formulierung von Datenschutzgrundsätzen

  • Erstellen des Verfahrensverzeichnisses nach § 4e BDSG

  • Mitarbeiterschulungen über die Erfordernisse des Datenschutzes (BDSG)

  • Grundkontrolle der Funktion und Effektivität der Firewall

  • Überprüfung der Anti-Viren-Software auf Aktualität und Update

  • Überprüfung der Datensicherung (Backup- und Restore-Konzepte)

  • Überprüfung der Sicherheit der Betriebssysteme

  • Erstellen und Einrichten sachgerechter Berechtigungskonzepte bei SAPTM-Anwendungen

  • Kontrolle der Sicherheit im Netzwerk- und Internet (LAN-, WAN-Security)

  • Überprüfung der Regelung für die Nutzung des Internetzugangs unter Sicherheitsaspekten

  • Erstellung von Audit-Berichten an die Geschäftsführung

  • Jährliche Audits

Die Wahl dieser Funktionen ist offen. Die Überprüfung der IT erfolgt u.a. nach dem IT-Grundschutzhandbuch des BSI.

Vorteile des Einsatzes eines externen Datenschutzbeauftragten gegenüber eines internen Datenschutzbeauftragten:

  • Die Kosten sind wesentlich niedriger und kalkulierbarer

  • Ich biete Ihnen umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie der Beachtung aller wichtigen juristischen, betriebswirtschaftlichen und technischen Aspekte

  • Langjährige Erfahrungen in der IT /SAPTM-Anwendungen

  • Absolute Diskretion

  • Kein Kündigungsschutz

  • Kurzfristige Verfügbarkeit

  • Hohe Flexibilität und Mobilität

  • Unterstützung bei Anfragen und Prüfungen von Behörden

Fordern Sie mich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch an, damit Sie mich und meine Arbeitsweise besser kennen lernen. Gerne komme ich hierfür auch in Ihr Unternehmen.

Benötigen Sie nur punktuell Entlastung und Beratung? Dann profitieren Sie von meinen Modul-Verträgen, die Ihnen individuelle Einzelleistungen bieten –

ganz ohne jede Kosten für Elemente, die Sie nicht in Anspruch nehmen wollen.

Wollen Sie einen Externen Datenschutzbeauftragten bestellen, biete ich Ihnen interessante Beratungsverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten, die den Erfordernissen Ihres Unternehmens angepasst werden.

Sie sparen die Mehrkosten für qualifiziertes Fachpersonal innerhalb der Firma, außerdem Weiterbildungsaufwand, Material und Spesen.

Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot. Sprechen Sie mich an.